Eingewöhnung
Bei der Eingewöhnung bestimmt jedes Kind sein Tempo selbst. Je nach Trennungs- und Bindungserfahrungen, Temperament und Wesen dauert die Eingewöhnung unterschiedlich lang und wird wöchentlich gesteigert. Eine zentrale Bedeutung für das Wohlbefinden des einzugewöhnenden Kindes nimmt die Gruppe ein. Die Kinder helfen sich gegenseitig.Die vorbereitete Umgebung und unser Material unterstützen die Kinder ebenfalls.
Schulvorbereitung
Im Montessori Kindergarten beginnt mit dem ersten Tag des Eintritts die Vorschularbeit. Die Kinder lernen von Anfang an nach ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen.
Mittagessen
Das Mittagessen findet bei uns ab 12.30 Uhr statt.
Kostenüberblick:
Mittagessen | Preis pro Essen | Preis pro Monat |
5 Tage / Woche | 4,70 Euro | 90,10 Euro |
4 Tage / Woche | „ | 72,10 Euro |
3 Tage / Woche | „ | 54,10 Euro |
2 Tage / Woche | „ | 36,00 Euro |
1 Tag / Woche | „ | 18,00 Euro |
Die Verpflegungspauschale haben wir pauschal für 46 Wochen berechnet. Die jährlichen 30 Schließtage des Kindergartens haben wir dabei bereits berücksichtigt. Die monatlichen Gebühren ist ein Durchschnittsbetrag für 12 Monate.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten | Montag – Donnerstag | 07.30 bis 14.30 Uhr |
Freitag | 07.30 bis 14.00 Uhr | |
Sprechzeit | nach Vereinbarung | |
Schließtage | Der Kindergarten ist an 30 Tagen im Jahr geschlossen.
Für Teamfortbildungen können zusätzliche Schließtage angemeldet werden. |
Gebühren
mehr als 4 bis 5 Stunden | € 140,40 |
mehr als 5 bis 6 Stunden | € 154,70 |
mehr als 6 bis 7 Stunden | € 170,30 |
Der Gebührensatz richtet sich nach der gebuchten durchschnittlichen Betreuungszeit.
Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Der Freistaaat Bayern gewährt derzeit ab September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Beitragszuschuss in Höhe von monatlich 100 Euro.
Der Beitragszuschuss wird entsprechend bei der o.g. Kindergartengebühr angerechnet.
Einmalige Aufnahmegebühr: 50,-€.
Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag möglich. In besonderen Fällen übernimmt das Jugend- bzw. Sozialamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch.